Bild: HC Plambeck
Senatsmitglieder
Der Senat besteht aus dem Regierenden Bürgermeister und zehn Senatorinnen und Senatoren. Weitere Informationen
Die Landesregierung des Stadtstaates Berlin heißt Senat. Der Senat ist als ausführende Gewalt (Exekutive) für die Gestaltung der Landespolitik zuständig und steht an der Spitze der Verwaltung. Der Senat von Berlin besteht aus dem Regierenden Bürgermeister und bis zu zehn Senatorinnen und Senatoren. Das Abgeordnetenhaus wählt den Regierenden Bürgermeister, der die weiteren Senatsmitglieder ernennt. Der Regierende Bürgermeister hat innerhalb des Senats eine herausgehobene Stellung. Er bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und leitet die Regierungsgeschäfte.
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
- Senatskanzlei -