Der Berliner Senat

Die Landesregierung des Stadtstaates Berlin heißt Senat. Der Senat ist als ausführende Gewalt (Exekutive) für die Gestaltung der Landespolitik zuständig und steht an der Spitze der Verwaltung. Der Senat von Berlin besteht aus dem Regierenden Bürgermeister und bis zu zehn Senatorinnen und Senatoren. Das Abgeordnetenhaus wählt den Regierenden Bürgermeister, der die weiteren Senatsmitglieder ernennt. Der Regierende Bürgermeister hat innerhalb des Senats eine herausgehobene Stellung. Er bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und leitet die Regierungsgeschäfte.

Gruppenbild: Berliner Senatsmitglieder

Senatsmitglieder

Der Senat besteht aus dem Regierenden Bürgermeister und zehn Senatorinnen und Senatoren. Weitere Informationen

Kai Wegner, Cansel Kiziltepe und Franziska Giffey

Regierungsrichtlinien

Die Richtlinien der Regierungspolitik sind die politischen Zielsetzungen, an denen sich der Senat orientiert. Weitere Informationen

Baustelle mit Kränen und Bauarbeiter

Fokusthemen

Sechs Themenschwerpunkte stehen im Fokus des Regierungshandelns des Berliner Senats. Weitere Informationen

Rotes Rathaus Molkenmarkt

Verwaltungsaufbau

Die Verwaltung Berlins ist zweistufig aufgebaut. Sie gliedert sich in die Hauptverwaltung und die Bezirksverwaltungen. Weitere Informationen

Berlin Flagge

Verfassung

Die Verfassung von Berlin regelt den Staatsaufbau Berlins, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger sowie die Befugnisse der Organe des Landes Berlin. Weitere Informationen

Rotes Rathaus mit Fernsehturm

Senatskanzlei

Die Senatskanzlei ist der Verwaltungsstab des Regierenden Bürgermeisters von Berlin. Sie unterstützt ihn bei der Planung und Steuerung der Berliner Landespolitik. Weitere Informationen

Geschäftsverteilung des Senats

Die Zuständigkeiten der Senatsverwaltungen ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan des Senats. Weitere Informationen

Senatsgalerie

Von Dr. Arthur Werner bis Kai Wegner - die Mitglieder der Magistrate und Senate ab 1945. Weitere Informationen